Wirtschafts- und Finanzkanzlei
Karl-Heinz Richter
03501 - 46 86 17
Damit Ihre Finanzen ein voller Erfolg werden,
stehen wir Ihnen mit unseren Erfahrungen zur
Verfügung und beraten Sie zu allen Aspekten des
Vermögensaufbaus und der Vermögenssicherung.
Ob Haus, Wohnung oder Feriendomizil,
wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung
bei der Finanzierung Ihres Vorhabens zur Seite.
Ihre Vorsorge in sicheren Händen
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Vermögensaufbaus und der Vermögenssicherung.
Ein neuer Bußgeldkatalog zieht meist höhere Strafen, längere Fahrverbote und erweiterte Regeln nach sich. So auch diesmal, wenn die neuen Regeln spätestens im September in Kraft treten sollen. Härter sanktioniert wird in jedem Fall zu schnelles Fahren. Wer zum Beispiel innerhalb einer Ortschaft 18 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt bald 70 statt 35 Euro.
Auch für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe müssen Autofahrer zukünftig tiefer in die Tasche greifen – nämlich jeweils 110 Euro statt bisher 35 Euro. Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz abstellt, zahlt dann 55 Euro. Neu ist das Bußgeld von ebenfalls 55 Euro für das Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Das Blockieren einer Rettungsgasse wird zukünftig mit bis zu 320 Euro geahndet. Zudem bekommen Fahrer, die Krankenwagen und Polizei den Weg versperren, ein Fahrverbot aufgebrummt.
Das Punktesystem und die Fahrverbotsregeln bleiben unverändert.
Die Änderungen bei den Bußgeldern treten vermutlich kurz vor der Bundestagswahl am 26. September in Kraft. Zuvor muss der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen.