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News-Archiv | Artikel vom 22.09.2021

Auf den Hund gekommen?!

In der Corona-Zeit fanden viele Hunde ein neues Zuhause. Tierheime und Züchter berichten von einer sprunghaft gestiegenen Nachfrage. (Neu-)Besitzer sollten um ihre Versicherungspflicht wissen, der sie nun nachkommen müssen.

Immer mehr Bundesländer schreiben den Abschluss so einer Police sogar vor, unabhängig der Größe und Rasse. Aktuell sind es Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Ab einem Alter von drei bis sechs Monaten muss jeder Hund in diesen Ländern haftpflichtversichert sein. In anderen neun Bundesländern gilt die Versicherungspflicht nur für Halter, deren Hund als „gefährlich“ eingestuft wird. Doch auch hier ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Denn Frauchen und Herrchen haften voll mit ihrem Privatvermögen für ihren Hund. Das heißt: Der Besitzer wird auch zur Verantwortung gezogen, wenn er nichts falsch gemacht hat. Hunde sind naturgemäß nicht in allen Situationen berechenbar. Jagt der Hund plötzlich einer Katze hinterher und rennt quer über die Straße, kann das einen Verkehrsunfall auslösen, Fußgänger oder Radfahrer unbeabsichtigt zu Fall bringen.

Wichtige Leistungen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung:

  • Personenschäden (Schmerzensgeld nach einem Unfall oder Biss)
  • Vermögensschäden (Verdienstausfall)
  • Sachschäden (beschädigtes Mobiliar oder Eigentum anderer)
  • Führen ohne Leinenzwang
  • Führen ohne Maulkorb
  • Ungewollte Deckakte (z.B. Kosten für den Wurf oder Abtreibung)
  • Welpenschutz bei Hündinnen
  • Hüten durch Hundesitter



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